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Beitragsordnung |
Beitragsordnung
Verein zur Förderung und Pflege des Dentalhistorischen Museum e.V.
§1
Jedes Mitglied ist verpflichtet einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen
§2
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt 20,00 Euro, die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 50,00 Euro.
§3
Der Mitgliedsbeitrag ist auch im Jahr des Beitrittes und des Austrittes des Mitgliedes in voller Höhe fällig.
§4
Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 30.06. des Beitragsjahres zu zahlen, eine erste Zahlungserinnerung erfolgt nach 2 Monaten.
§5
Wird der Mitgliedsbeitrag per Lastschrift eingezogen, ist das Mitglied zur Mitteilung einer Änderung der Bankverbindung verpflichtet.
Wird ein per Lastschrift eingezogener Mitgliedsbeitrag zurückgebucht, berechnet der Verein dem Mitglied eine Pauschale von 10,00 Euro.
Diese Beitragsordnung behält ihre Gültigkeit bis zur Änderung oder Aufhebung durch den Vorstand.
Colditz, den 06.12.2003
der Vorstand |
| letzte Aktualisierung: 6.02.2007 14:45 Uhr |
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